Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lernzirkel Oldenburg
Anbieter:
Lernzirkel Oldenburg
Verantwortlich: Ahmet Yildiz
Alexanderstraße 172
26121 Oldenburg
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 170 9831186
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bildungs-, Lernförderungs- und Unterrichtsleistungen des Lernzirkel Oldenburg gegenüber Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, volljährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie sonstigen Vertragspartnern.
(2) Der Lernzirkel Oldenburg erbringt pädagogische Leistungen insbesondere im Bereich der außerschulischen Lernförderung, der individuellen Bildungsbegleitung und des Lerncoachings.
(3) Die Angebote richten sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 13 allgemeinbildender Schulen sowie an weitere Personen im Rahmen von Bildungs- und Förderangeboten.
(4) Grundlage der Zusammenarbeit ist das pädagogische Konzept des Lernzirkel Oldenburg in der jeweils aktuellen Fassung.
(5) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lernzirkel Oldenburg.
§ 2 Pädagogisches Selbstverständnis und Zielsetzung
(1) Der Lernzirkel Oldenburg versteht Lernförderung als einen zeitlich begrenzten, pädagogisch fundierten Unterstützungsprozess, der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung schulischer Anforderungen begleitet und ihre individuellen Lernkompetenzen nachhaltig stärkt.
(2) Im Mittelpunkt steht nicht ausschließlich die kurzfristige Verbesserung schulischer Leistungen, sondern insbesondere:
die Entwicklung grundlegender Lernstrategien,
die Förderung selbstständigen und verantwortlichen Lernens,
die Stärkung von Motivation und Selbstvertrauen,
der Aufbau von Problemlösefähigkeiten,
die Verbesserung der Lernorganisation.
(3) Die Förderung orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten, Lernvoraussetzungen und Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
(4) Ziel der Arbeit des Lernzirkel Oldenburg ist es, Kinder und Jugendliche dazu zu befähigen, das Lernen zunehmend eigenständig zu gestalten und langfristig Verantwortung für den eigenen Bildungsweg zu übernehmen.
§ 3 Leistungsangebot
(1) Der Lernzirkel Oldenburg bietet insbesondere folgende pädagogische Leistungen an:
- außerschulische Lernförderung,
- Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT),
- Nachhilfeunterricht,
- Hausaufgabenbegleitung,
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen,
- Lerncoaching,
- Förderung bei Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben,
- Förderung bei mathematischen Lernschwierigkeiten,
- Schriftspracherwerb,
- Alphabetisierung,
- Sprachförderung und Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache,
- Erwachsenenbildung,
- weitere pädagogische Bildungsangebote.
(2) Die Leistungen können als Einzelunterricht, Kleingruppenunterricht oder Online-Unterricht durchgeführt werden.
(3) Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf, den vereinbarten Förderzielen sowie den organisatorischen Möglichkeiten des Lernzirkel Oldenburg.
§ 4 Pädagogische Diagnostik und Förderplanung
(1) Vor Beginn einer individuellen Förderung kann eine pädagogische Einschätzung des Lernstands erfolgen.
(2) Die Diagnostik dient dazu, Lernvoraussetzungen, vorhandene Kompetenzen, Lernhindernisse und geeignete Förderansätze zu erkennen.
(3) Die pädagogische Diagnostik ersetzt keine medizinische, psychologische oder therapeutische Diagnostik.
(4) Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse können individuelle Förderziele und Fördermaßnahmen vereinbart werden.
(5) Die Förderung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
(6) Der Lernzirkel Oldenburg verfolgt einen stärkenorientierten Ansatz. Nicht ausschließlich Defizite, sondern insbesondere vorhandene Kompetenzen und Entwicklungsmöglichkeiten der Lernenden stehen im Mittelpunkt.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über Bildungs- oder Förderleistungen kommt durch schriftliche Anmeldung, Fördervereinbarung oder schriftliche Bestätigung durch den Lernzirkel Oldenburg zustande.
(2) Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt der Vertragsschluss durch die gesetzlichen Vertreter.
(3) Die vereinbarten Leistungen, der Förderumfang, die Vergütung sowie weitere individuelle Vereinbarungen können in einer gesonderten Fördervereinbarung geregelt werden.
§ 6 Durchführung der Lernförderung
(1) Die Lernförderung findet grundsätzlich außerhalb der regulären Schulzeit statt.
(2) Die konkrete Terminplanung berücksichtigt das Alter, den Entwicklungsstand sowie die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler.
(3) Nach Möglichkeit wird eine kontinuierliche Betreuung durch feste Ansprechpartner oder geeignete Lernförderkräfte gewährleistet.
(4) Die Lernförderung kann an geeigneten Lernorten stattfinden. Dazu gehören insbesondere:
Räume des Lernzirkel Oldenburg,
angemietete Bildungsräume,
geeignete öffentliche Lernorte,
Bibliotheken,
weitere geeignete Lernumgebungen.
(5) Der Lernzirkel Oldenburg achtet auf eine ruhige, strukturierte und lernförderliche Umgebung.
§ 7 Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und Bildungspartnern
(1) Eine erfolgreiche Lernförderung setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lernenden, Eltern, Lernförderkräften und gegebenenfalls Schulen voraus.
(2) Der Lernzirkel Oldenburg strebt im Rahmen der Möglichkeiten eine Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrkräften an, um Fördermaßnahmen zielgerichtet auszurichten.
(3) Ein Austausch mit Schulen oder anderen Institutionen erfolgt nur unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben und grundsätzlich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
(4) Erziehungsberechtigte unterstützen den Förderprozess durch die Bereitstellung relevanter Informationen und eine angemessene Zusammenarbeit.
§ 8 Qualitätsanforderungen und Qualitätsmanagement
(1) Der Lernzirkel Oldenburg verfolgt einen qualitätsorientierten Ansatz zur Sicherstellung einer wirksamen und nachhaltigen Lernförderung.
(2) Zur Qualitätssicherung werden insbesondere folgende Maßnahmen eingesetzt:
Auswahl geeigneter und qualifizierter Lernförderkräfte,
regelmäßige Abstimmungen,
pädagogische Dokumentation,
Reflexion der Förderprozesse,
Feedback von Lernenden und Erziehungsberechtigten,
kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote.
(3) Der Lernzirkel Oldenburg orientiert sich an den Grundsätzen einer wirtschaftlichen, transparenten und wirkungsorientierten Verwendung von Ressourcen, insbesondere bei öffentlich finanzierten Fördermaßnahmen.
§ 9 Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)
(1) Der Lernzirkel Oldenburg bietet außerschulische Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Bewilligung durch den zuständigen Leistungsträger vorliegt.
(2) Die BuT-Lernförderung verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler bei der Verbesserung ihrer schulischen Entwicklung zu unterstützen, individuelle Lernbarrieren abzubauen und nachhaltige Lernkompetenzen aufzubauen.
(3) Die Lernförderung erfolgt auf Grundlage des individuellen Förderbedarfs und orientiert sich an den bewilligten Förderzielen sowie den schulischen Anforderungen.
(4) Die Abrechnung der bewilligten Leistungen erfolgt grundsätzlich direkt mit dem zuständigen Leistungsträger, soweit dies vorgesehen ist.
(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle für die Bewilligung notwendigen Unterlagen vollständig und fristgerecht vorzulegen und Änderungen, die Einfluss auf die Bewilligung haben können, unverzüglich mitzuteilen.
(6) Wird eine Kostenübernahme durch den Leistungsträger nicht oder nicht vollständig gewährt und wurde dies durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Vertragspartners verursacht, bleibt die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
(7) Der Lernzirkel Oldenburg verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel verantwortungsvoll, sparsam und wirtschaftlich einzusetzen. Die Förderung wird bedarfsgerecht geplant und orientiert sich am Grundsatz einer möglichst hohen pädagogischen Wirksamkeit.
§ 10 Selbstzahlerleistungen
(1) Teilnehmerinnen und Teilnehmer beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter, die Leistungen des Lernzirkel Oldenburg selbst finanzieren, verpflichten sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob ein bestimmter schulischer Erfolg, eine bestimmte Note oder ein konkretes Prüfungsergebnis erreicht wird.
(4) Der Lernzirkel Oldenburg verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung der vereinbarten pädagogischen Leistung, übernimmt jedoch keine Erfolgsgarantie hinsichtlich schulischer Leistungen.
§ 11 Einsatz von Lernförderkräften und selbstständigen Honorarkräften
(1) Der Lernzirkel Oldenburg setzt für die Durchführung seiner Bildungs- und Förderangebote fachlich geeignete Lernförderkräfte ein.
(2) Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Schülerinnen und Schüler kann der Lernzirkel Oldenburg auch selbstständig tätige Honorarkräfte auf Honorarbasis einsetzen.
(3) Die eingesetzten Honorarkräfte verfügen über geeignete fachliche, methodische und pädagogische Kompetenzen entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Fördermaßnahme.
(4) Die Zusammenarbeit mit selbstständigen Honorarkräften erfolgt auf Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Lernzirkel Oldenburg und den jeweiligen Honorarkräften.
(5) Vertragspartner der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Erziehungsberechtigten bleibt ausschließlich der Lernzirkel Oldenburg.
(6) Die Beauftragung, der Einsatz und gegebenenfalls der Wechsel von Lernförderkräften oder Honorarkräften erfolgt aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen und begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft.
(7) Ein Wechsel der eingesetzten Lernförderkraft stellt keinen Mangel der Leistung dar, sofern die vereinbarte Förderleistung weiterhin erbracht wird.
§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, der Fördervereinbarung oder einer individuellen Vereinbarung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Der Lernzirkel Oldenburg ist berechtigt, bei erheblichen Zahlungsrückständen nach vorheriger Information weitere Leistungen bis zur Klärung auszusetzen.
§ 13 Unterrichtsausfall und Terminabsagen
(1) Vereinbarte Fördertermine sind grundsätzlich verbindlich.
(2) Kann ein Termin durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, ist eine Absage möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, mitzuteilen.
(3) Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen kann die vereinbarte Unterrichtseinheit berechnet werden, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
(4) Bei Ausfall einer Lernförderkraft wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder eine entsprechende Ersatzleistung vereinbart.
(5) Ein Anspruch auf Durchführung einer ausgefallenen Unterrichtseinheit durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
§ 14 Ferien, Feiertage und organisatorische Regelungen
(1) An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt.
(2) Die Regelungen während der Schulferien richten sich nach der jeweiligen Fördervereinbarung beziehungsweise den organisatorischen Vereinbarungen.
(3) Bei öffentlich finanzierten Fördermaßnahmen können besondere Vorgaben des jeweiligen Leistungsträgers berücksichtigt werden.
(4) Der Lernzirkel Oldenburg informiert Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Erziehungsberechtigte rechtzeitig über organisatorische Änderungen.
§ 15 Online-Unterricht
(1) Der Lernzirkel Oldenburg kann Bildungs- und Förderleistungen auch digital über geeignete Online-Plattformen anbieten.
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für eine geeignete technische Ausstattung, eine stabile Internetverbindung sowie eine geeignete Lernumgebung verantwortlich.
(3) Technische Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Lernzirkel Oldenburg begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(4) Der Einsatz digitaler Medien erfolgt ausschließlich zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit und zur Verbesserung der Lernprozesse.
§ 16 Mitwirkungspflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
(1) Eine erfolgreiche Lernförderung setzt die aktive Mitwirkung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer voraus.
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich insbesondere:
regelmäßig und pünktlich an den vereinbarten Förderterminen teilzunehmen,
erforderliche Lernmaterialien bereitzuhalten,
Arbeitsaufträge nach Möglichkeit umzusetzen,
aktiv am Lernprozess mitzuwirken,
einen respektvollen Umgang mit Lernförderkräften und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu pflegen.
(3) Erziehungsberechtigte unterstützen den Förderprozess durch eine verlässliche Zusammenarbeit und die Weitergabe notwendiger Informationen.
§ 17 Pädagogische Dokumentation und Qualitätssicherung
(1) Der Lernzirkel Oldenburg kann im Rahmen seiner pädagogischen Arbeit Lernentwicklungen, Fördermaßnahmen, Zielvereinbarungen und relevante Beobachtungen dokumentieren.
(2) Die Dokumentation dient ausschließlich der Planung, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung der individuellen Lernförderung.
(3) Die pädagogische Dokumentation unterstützt insbesondere:
die Feststellung individueller Lernbedarfe,
die Anpassung von Fördermaßnahmen,
die Nachvollziehbarkeit von Lernfortschritten,
die Qualitätssicherung der Bildungsangebote.
(4) Die Dokumentation stellt keine schulische Bewertung dar und ersetzt keine schulischen Zeugnisse, amtlichen Gutachten oder medizinisch-therapeutischen Diagnosen.
(5) Der Lernzirkel Oldenburg überprüft seine Förderprozesse regelmäßig und entwickelt diese im Rahmen seines Qualitätsmanagements weiter.
§ 18 Unterrichtsmaterialien und Urheberrecht
(1) Vom Lernzirkel Oldenburg bereitgestellte Unterrichtsmaterialien, Arbeitsblätter, Förderunterlagen, Konzepte und digitale Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Nutzung der Materialien ist ausschließlich für die persönliche Teilnahme an der vereinbarten Bildungs- oder Fördermaßnahme bestimmt.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung der Materialien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lernzirkel Oldenburg nicht zulässig.
(4) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
§ 19 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Lernzirkel Oldenburg haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Haftung des Lernzirkel Oldenburg besteht uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lernzirkel Oldenburg nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für bestimmte Lernerfolge, Schulnoten, Prüfungsergebnisse oder das Erreichen individueller Bildungsziele wird ausgeschlossen.
(5) Die pädagogische Förderung des Lernzirkel Oldenburg unterstützt die Lernentwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der tatsächliche Lernerfolg hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von:
individuellen Lernvoraussetzungen,
regelmäßiger Teilnahme,
Motivation und Mitarbeit,
familiären und schulischen Rahmenbedingungen.
(6) Der Lernzirkel Oldenburg haftet nicht für Schäden, die durch fehlende Mitwirkung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unsachgemäße Nutzung von Materialien oder technische Störungen außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs entstehen.
(7) Für persönliche Gegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für zwingende gesetzliche Haftungsansprüche.
§ 20 Aufsichtspflicht
(1) Die Aufsichtspflicht des Lernzirkel Oldenburg besteht ausschließlich während der vereinbarten Unterrichts- beziehungsweise Förderzeit.
(2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Teilnehmerin oder des Teilnehmers durch die Lernförderkraft und endet mit Abschluss der vereinbarten Förderzeit.
(3) Vor Beginn und nach Ende der Fördermaßnahme obliegt die Verantwortung und Aufsicht grundsätzlich den Erziehungsberechtigten.
(4) Bei selbstständigem Erscheinen und Verlassen der Fördermaßnahme durch ältere Schülerinnen und Schüler erfolgt dies in Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
§ 21 Datenschutz
(1) Der Lernzirkel Oldenburg verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Durchführung, Organisation und Abrechnung der vereinbarten Bildungs- und Förderleistungen erforderlich ist.
(3) Dies umfasst insbesondere:
Stammdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
Informationen zur Organisation der Förderung,
für die pädagogische Arbeit erforderliche Angaben zum Lernstand.
(4) Pädagogische Informationen und Lernentwicklungsdaten werden vertraulich behandelt.
(5) Eine Weitergabe von Daten an Schulen, Behörden oder andere Institutionen erfolgt nur:
auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung,
mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen beziehungsweise der Erziehungsberechtigten,
oder soweit dies zur Durchführung einer vereinbarten Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
(6) Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Lernzirkel Oldenburg.
§ 22 Kündigung und Beendigung der Zusammenarbeit
(1) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann die Fördervereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Bei Fördermaßnahmen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können zusätzliche Vorgaben des jeweiligen Leistungsträgers berücksichtigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
wiederholter erheblicher Verletzung von Mitwirkungspflichten,
nachhaltiger Störung des pädagogischen Arbeitsverhältnisses,
erheblichen Zahlungsrückständen,
falschen oder unvollständigen Angaben, die für die Durchführung der Förderung relevant sind.
§ 23 Widerrufsrecht, Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen
(1) Sofern ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
(2) Der Lernzirkel Oldenburg ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, soweit gesetzliche Änderungen, organisatorische Erfordernisse oder Weiterentwicklungen des Bildungsangebots dies erforderlich machen.
(3) Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern rechtzeitig mitgeteilt. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(6) An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und pädagogischen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
(7) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam mit dem pädagogischen Konzept und gegebenenfalls individuellen Fördervereinbarungen die Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Lernzirkel Oldenburg.
Lernzirkel Oldenburg
Verantwortlicher: Ahmet Yildiz
Alexanderstraße 172
26121 Oldenburg
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 170 9831186